Fahrschein
Der Fahrschein gilt nur für den Tag bzw. die Fahrt, für den er ausgestellt wurde. Der Fahrgast ist verpflichtet diesen während der ganzen Fahrt bis zum Verlassen des Schiffes an der Anlegestelle bei sich aufzubewahren. Ein Fahrgast, der nach Fahrtantritt ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, hat neben dem für die Fahrt zu entrichtenden Fahrpreis die zusätzliche Beförderungsgebühr (entspricht der Höhe des Fahrscheines selbst) zu bezahlen.
Mit dem Kauf des Fahrscheins ist der Kunde mit der allgemeinen Beförderungsbedingungen einverstanden.
Stornobedingungen
Ausflugsfahrten:
A. Für Einzelreisende (Buchungen 1 bis 10 Personen)
Wenn der Fahrgast den Fahrschein bis 1 Stunde vor der Abfahrt zurückgibt, so hat er ein Anrecht auf Rückerstattung des Fahrpreises, abzüglich 25% Stornogebühr. Weniger als eine Stunde vor Abfahrt des Schiffes ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
B. Für Gruppen (Buchungen ab 10 Personen):
Stornokosten
- Storno 30 - 15 Tage vor Fahrtantritt 30%
- Storno 14 - 9 Tage vor Fahrtantritt 50%
- Storno 8 - 3 Tage vor Fahrtantritt 75%
- Storno 2 Tage und weniger vor Fahrtantritt 100%
- Bei Nichterscheinen 100%
Internationale Linien mit Tragflügelboot:
A. Für Einzelreisende (Buchungen 1 bis 10 Personen)
Stornokosten
- Storno bis 48 Stunden vor Fahrtantritt 50%
- Storno 48 Stunden und weniger vor Fahrtantritt 100%
- Bei Nichterscheinen 100%
B. Für Gruppen (Buchungen ab 10 Personen):
Stornokosten
- Storno bis 30 Tage vor Fahrtantritt kostenfrei
- Storno 30 - 3 Tage vor Fahrtantritt 50%
- Storno 3 Tage und weniger vor Fahrtantritt 100%
- Bei Nichterscheinen 100%
Änderung der Personenanzahl:
Stornokosten
- Bis 3 Tage vor Reiseantritt:
- Reduzierung der Anzahl bis 5 Personen kostenfrei
- Reduzierung der Anzahl ab 6 Personen 50%
- 3 Tage und weniger vor Reiseantritt: 100%
Das Storno muss schriftlich erfolgen, das Datum der Fälligkeit des Stornos ist das Zustellungsdatum.
Der bereits online gekaufte Fahrschein ist nicht möglich zu stornieren, das Fahrgeld wird nicht zurückerstattet, außer in der Allgemeinen Beförderungsbedingungen (Höhere Gewalt) vorgesehen.
Beförderung
a/ Gepäck: Gepäcksstücke bis 15 kg dürfen kostenlos am Tragflügelboot befördert werden. Diese müssen jedoch einfach zu verstauen sein und keinen speziellen Beförderungsbedingungen im europäischen Warenverkehr unterliegen. Vor allem darf zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung von Personen bestehen oder Verunreinigungen bzw. Beschädigungen des Schiffes durch das Transportgut entstehen können. Bei Ausflugsschiffen gilt eine Freigepäckgrenze bis zu 25 kg neben den o. a. Bedingungen. Übergepäck wird mit einem Betrag von € 1,-- pro Kilogramm in Rechnung gestellt.
b/ Fahrräder: Die Beförderung ist nur bei verfügbarem Platz am Schiff sowie nach vorangehender telefonischer Rücksprache möglich. Fahrräder werden gemäß in den Fahrplan bekanntgegebenen Tarifsätzen transportiert.
c/ Tiere: Die Beförderung von Hunden ist nach vorangehender Anmeldung gegen einen Betrag von € 3,-- möglich. Hunde müssen mit Maulkorb und Leine sowie international gültigem Impfpass (inkl. vorgeschriebener Tollwutimpfung) ausgestattet sein. Die SPaP - LOD, AG behält sich das Recht vor, bei unzureichender
Ausstattung oder Schwierigkeiten in der Handhabung des Tieres oder auch möglichen Gefährdungen von Personen den Transport abzulehnen. Blindenhunde bzw. Behinderten-Begleithunde dürfen unentgeltlich mitgenommen werden. Der Fahrgast ist verpflichtet die Mitnahme des Hundes bei der Fahrtbuchung anzumelden.
d/ Personen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit: Auf Grund von natürlichen Begebenheiten kann kein Barriere freier Transport gewährleistet werden. Gerne stellen wir Ihnen aber eine Betreuungsperson beim Einund Ausstieg zur Verfügung. Bitte geben Sie diesen Wunsch beim Ticketkauf, bzw. Ihrer Buchung bekannt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Reisende im Rollwagen: Die Einstiege und Anlegestellen sind nicht alle Barierefrei zu benützen, es wird aber nach vorherigen Anmeldung, alles dafür unternommen, dem Reisenden einen gefahrenlosen Einstieg/ Ausstieg bzw. Transport zu ermöglichen.
Sicherheit am Schiff
- Die Reisenden sind verpflichtet den Anweisungen der Besatzungsmitglieder Folge zu leisten.
- Der Kapitän hat das Recht betrunkene Personen und Reisende, die andere Fahrgäste oder Besatzungsmitglieder gefährden oder belästigen, vom Transport auszuschließen. In diesem Fall gibt es keine Erstattung des Fahrpreises.
Höhere Gewalt
Bei Abweichungen vom Fahrplan aus Gründen Höherer Gewalt (z.B. ungünstiger Wasserstand, Nebel, u. ä.) kann:
a/ eine Ersatzfahrt beansprucht oder b/ der Fahrpreis rückerstattet werden
Schadenersatz an den Befõrderer
Wird durch den Fahrgast ein Schaden verursacht, so ist dieser im vollen Umfang zu begleichen.
Versicherung
Der Beförderer hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Alle Preise verstehen sich incl. MwSt.
Änderungen vorbehalten!
Die SPaP-LOD AG behält sich das Recht auf Preis-, Termin-und Programmänderungen angesichts vom Umständen, die bei Drucklegung des Kataloges nicht bekannt waren, vor. Druck - und Satzfehler vorbehalten. Alle Angaben Stand: Jänner 2012.